Das Praxismodul im Master Komparatistik

Das Praxismodul kann als Wahlpflichtmodul innerhalb des Komparatistik Masterstudiums belegt werden. Das gesamte Modul soll innerhalb eines Semesters oder zwei aufeinanderfolgenden Semestern abgeschlossen werden.

Studium und Praxis

Das germanistische Praxismodul versteht sich als Bindeglied zwischen Studium und außeruniversitärer Praxis: Jedes Semester werden Lehrbeauftragte aus einer breiten Palette von potentiellen Arbeitsbereichen der Germanistik, Literatur- und Kulturwissenschaft engagiert, um in Seminaren Einblicke in die praktische Arbeit entsprechender Bereiche zu geben, relevantes Wissen und Fähigkeiten zu vermitteln sowie Interesse für spannende Berufsmöglichkeiten zu wecken. Ferner bietet das Praxismodul die Möglichkeit, für den Rahmen des Moduls frei gewählte Praktika zu absolvieren und sich diese anrechnen zu lassen.

Eine schreibende Person, Laptops, Tablet, Kaffee, Bleistift, Marker
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Belegungsmöglichkeiten

Das Praxismodul setzt sich im Master Komparatistik aus zwei Veranstaltungen zusammen. Entweder werden zwei Seminare aus dem Veranstaltungspool des Praxismoduls gewählt, oder es kann ein Praktikum angerechnet werden, das durch den obligatorischen Besuch einer einmaligen Informationsveranstaltung „Praktikum IGLK“ und das ebenfalls obligatorische „Begleitseminar zum Praktikum“ ergänzt wird. Für das erfolgreiche Absolvieren des Moduls werden im Komparatistik Master 15 Leistungspunkte vergeben. Die Lehrveranstaltungen des Moduls werden in jedem Semester angeboten.

Die Teilnahme an weiteren Seminaren aus dem Veranstaltungspool des Praxismoduls ist nach Absprache extracurricular möglich. Zu beachten ist, dass für eine solche Teilnahme keine Leistungspunkte angerechnet werden können, es besteht allerdings die Möglichkeit, sich eine Teilnahmebescheinigung ausstellen zu lassen.

Zu den Modulprüfungen

Alle Studierenden, die kein Praktikum absolvieren, legen die Modulprüfung in Form einer Hausarbeit zu einem im Lehrveranstaltungspool des Praxismoduls angebotenen und durch die erfolgreiche Teilnahme absolvierten Seminar ab. All jene Studierenden hingegen, die ein Praktikum absolvieren, fertigen im Anschluss an das Praktikum einen Praktikumsbericht an, der als Modulprüfung (ebenso wie eine Hausarbeit) anzumelden ist und — sofern die Leistungsanforderungen erfüllt sind — als benotete Leistung für das Modul anerkannt wird. Als „bestanden“ gelten Berichte oder Hausarbeiten, die mindestens mit der Note „ausreichend“ (4,0) bewertet werden. Die Anmeldung von Hausarbeiten bzw. Praktikumsberichten als Modulprüfung erfolgt grundsätzlich in dem Semester, in dem die Prüfungsleistung erbracht wird. Sie wird auf zweifachem Wege vorgenommen: online über BASIS und in Papierform über das nach der Anmeldung in BASIS bereitgestellte Prüfungsformular für Hausarbeiten (siehe hierzu den Leitfaden zum Modulprüfungsverfahren Hausarbeit des Prüfungsamtes).

Das Praktikum

Das Praktikum ist in Berufs- und Tätigkeitsfeldern zu absolvieren, die einen erkennbaren Bezug zu Inhalten, Themen, Verfahren und Praktiken des Studiengangs aufweisen. Als solche gelten: Verlage, Radio- und Fernsehsender, Theater; Archive, Museen, Bildungseinrichtungen; Zeitungs- und Zeitschriftenredaktionen, Buchhandel, Produktions-, Kommunikations- und Internetagenturen u. ä. – In Fragen des Praktikums und zum Modul insgesamt kann eine Beratung – vorrangig durch den Support Praxismodul – in Anspruch genommen werden. Zu beachten ist, dass die Praktikumsstelle in jedem Fall eigenständig gewählt wird.

Zur Anerkennung des Praktikums ist im Master eine Praktikumsdauer von mindestens 135 Arbeitsstunden erforderlich, diese können auch studienbegleitend über einen längeren Zeitraum – etwa über ein ganzes Semester verteilt – geleistet werden. Eine Praktikumsbescheinigung der entsprechenden Institution, die diese Stundenzahl bestätigt, ist dem Bericht beizufügen.

Inhaltlich bezieht sich der Bericht auf die Darstellung des jeweiligen Arbeits- und Berufsfeldes, insbesondere auf die auf diesem Feld übernommenen Tätigkeiten. Der Praktikumsbericht beleuchtet außerdem den anwendungsspezifischen Bezug zu den Inhalten des MA-Studiums am Institut für Germanistik, Vergleichende Literatur- und Kulturwissenschaft.

Der Bericht stellt keine eigenständige wissenschaftliche und/oder primär theoretisch-analytische Arbeit dar. Es handelt sich vielmehr um eine möglichst präzise wie prägnante Beschreibung bzw. Darstellung. Der Bericht soll im Master ca. 15 Seiten umfassen. In formaler Hinsicht ist der Praktikumsbericht an den am Institut geltenden „Hinweisen zur Anfertigung einer Seminararbeit in der Neueren deutschen Literaturwissenschaft“ zu orientieren. Dies bedeutet, dass die dem Bericht zugrunde liegenden Quellen in jedem Fall kenntlich zu machen und in Form eines Literaturverzeichnisses aufzuführen sind, auch wenn es sich hierbei um internes Informationsmaterial der Praktikumsinstitution handeln sollte.

  • Deck- und Titelblatt (Name, Matrikelnummer, E-Mailadresse, Studiengang und Anschrift der Praktikantin/des Praktikanten, Semester der Prüfungsanmeldung, Modulzuordnung; Nennung der Einrichtung an der das Praktikum durchgeführt wurde; Dauer des Praktikums; gegebenenfalls: Thema und Schwerpunktsetzung des Berichts);

  • Inhaltsverzeichnis/Gliederung/Übersicht;

  • eine kurze Charakterisierung der Einrichtung, an der das Praktikum absolviert wurde (etwa: Geschichte, Funktion, Struktur der jeweiligen Institution);

  • eine themenbezogene Darstellung der Art der Einarbeitung und Betreuung, welche die/der Berichtende erfahren hat;

  • die Beschreibung der Aufgaben, mit denen die/der Berichtende betraut wurde, gegebenenfalls die Beschreibung des speziellen Projekts, mit dessen Durchführung die/der Berichtende betraut war;

  • die Darstellung der für den Arbeitsprozess und den beschriebenen Beruf nötigen Fähigkeiten und Qualifikationen;

  • eine Einschätzung des Praktikums im Hinblick auf das Studium und ebenso im Hinblick auf eine vorstellbare Berufstätigkeit;

  • ein kurzes Fazit;

  • ggf. Literaturverzeichnis.

Spätester Abgabetermin des Praktikumsberichtes und der Hausarbeiten ist das Ende des jeweiligen Semesters, in dem der Bericht angemeldet wurde (30. September im Sommersemester, 31. März im Wintersemester), oder bereits zuvor, wenn der maximale Bearbeitungszeitraum von bis zu zwölf Wochen abgelaufen ist. Es ist im Praxismodul nicht vorgesehen, die Arbeiten um mehrere Semester aufzuschieben!


Beratung & Betreuung

Das Praxismentorat bietet Hilfe und Support rund um das Praxismodul an – sowohl per Mail als auch in persönlichen Sprechstunden nach Vereinbarung.

Weitere Informationen, aktuelle Lehrveranstaltungen und Lehrbeauftragte des Praxismoduls sowie aktuelle Ankündigungen, wie etwa den Termin des jedes Semester stattfindenden Schreibworkshops für Praktikumsberichte, finden sich auf der Website des Praxismoduls.

Beratungsgespräch in einem Büro
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Kontakt

Modulbeauftragter:

Avatar Busch

Christopher Busch

Raum 1.016

Rabinstr. 8

53111 Bonn

Beratung und Betreuung:

Alexander Bielen & Kevin Thomas

  • Sprechstunde:
    Nach vorheriger Vereinbarung.
  • Raum:
    01-032 (Rabinstr. 8)
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